Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.karriere-oeffentlicher-dienst.de veröffentlichten Website der Stadt Markgröningen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen (Apps) im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 11.05.2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Websitemit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

      Unverhältnismäßige Belastung

        1.Teilbereich:

        • a. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
        • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Stadt Markgröningen bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.
        Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

        Diese Erklärung wurde am 12.06.2023 erstellt und zuletzt am 12.06.2023 überprüft und aktualisiert.

        Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

        Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

        Ansprechperson Barrierefreiheit der Stadt Markgröningen
        Herr Last – frank.last@markgroeningen.de

        Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.

        Durchsetzungsverfahren

        Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

        Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

        Frau Simone Fischer
        Geschäftsstelle der Landes‐Behindertenbeauftragten
        Else-Josenhans-Straße 6
        70173 Stuttgart
        Baden-Württemberg

        Telefonnummer: 0711 279-3360
        poststelle@bfbmb.bwl.de

        Website:

        Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

        Barriere melden

        Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

        Dann nutzen Sie unser Feedback-Formular, um uns eine Nachricht zukommen zu lassen.

        Das Formular können Sie hier aufrufen

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